Wer auf Reisen Fahrzeugdokumente wie Führerschein, Zulassungspapiere oder gar die Nummerntafeln verliert oder wem sie gestohlen werden, steht vor der Frage, ob und wie man dann weiterfahren darf. "Sobald man den Verlust bemerkt, sollte man direkt bei der örtlichen Polizei eine Diebstahls- oder Verlustanzeige aufgeben", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Eine Abschrift davon benötigt man für die Besorgung der Duplikate und die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Exekutivbeamten geben auch Auskunft, ob die Anzeige zum Weiterfahren berechtigt." Ein neuer Führerschein, ein neuer Zulassungsschein und auch neue Nummerntafeln können grundsätzlich nur in Österreich ausgestellt werden.
Wurden die Nummerntafeln gestohlen, sollte man bei der Polizei auch direkt nachfragen, ob man mit einer behelfsmäßigen Ersatztafel nach Hause fahren darf. In Österreich wäre das eine Woche lang ab Ausstellung der Verlustanzeige erlaubt, in Italien 15 Tage. "In vielen Ländern sind solche selbst gebastelten Ersatztafeln allerdings nicht erlaubt - die Heimreise wird dann schwierig", warnt die ÖAMTC-Expertin. Das Fahren ohne Kennzeichen kann hohe Strafen zur Folge haben.
Hat man keine Nummerntafeln mehr, gibt es zwei Möglichkeiten der Weiter- bzw. Heimfahrt: Entweder transportiert man das Fahrzeug ohne Kennzeichen auf einem Anhänger oder man besorgt sich bei der Zulassungsstelle Ersatzkennzeichen. "In den Besitz von Ersatznummernschildern kommt man durch die persönliche Vorsprache bei der österreichischen Zulassungsstelle oder man bevollmächtigt eine Person in der Heimat dazu, Ersatzkennzeichen zu beantragen", sagt Verena Pronebner. Der Bevollmächtigte würde dann einige Dokumente benötigen, u.a. den Beleg über die Diebstahlsanzeige, eine Vollmacht des Fahrzeughalters, Ausweispapiere von sich und dem Fahrzeughalter sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Von wichtigen Dokumenten wie Führerschein und Zulassungsschein sollte man, wie auch vom Reisepass und anderen wichtigen Dokumenten, Kopien mit auf Reisen nehmen und getrennt von den Originalen aufbewahren. Alternativ kann man die Dokumente auch digital im E-Mail-Postfach oder in einer Cloud ablegen. Darauf hat man von überall Zugriff.
Im Notfall können sich ÖAMTC-Mitglieder rund um die Uhr an die Nothilfe des Clubs unter Tel. +43 (0)1 25 120 00 wenden. Dort wird dann der Kontakt zur Rechtsabteilung des Automobilclubs hergestellt. Im ÖAMTC Schutzbrief ist der Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten nach einem Diebstahl im Ausland enthalten.