Häufige Irrtümer zu Reisepass, Führerschein und Personalausweis im Ausland

Jeder Grenzübertritt ohne passendes Dokument ist eine Verwaltungsübertretung und damit strafbar.

Jedes Jahr zur Hauptreisezeit stellen sich viele Urlauber die Frage, welches Reisedokument sie für Fahrt oder Flug ins Ausland benötigen. Reichen Personalausweis oder Führerschein oder braucht man doch einen gültigen Reisepass? ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl gibt Antworten auf die häufigsten Fragen:

"Ich fliege nur nach Spanien - das ist ja in der EU. Reicht da nicht der Führerschein?"
Nein, dieser Mythos hält sich aber hartnäckig. Zwar gilt der Führerschein in Österreich als amtlicher Lichtbildausweis, er ist allerdings kein Reisedokument. "Für eine Reise ins Ausland benötigt man grundsätzlich den Reisepass oder Personalausweis", informiert Dagmar Riedl. Auch viele Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Fähren setzen in ihren Beförderungsbedingungen ein gültiges Reisedokument voraus - andernfalls kann die Beförderung verweigert werden.

"Bei einer kurzen Fahrt ins Nachbarland braucht man doch keinen Reisepass?"
Doch. Auch eine kurze Fahrt ins Nachbarland - z.B. zum Einkaufen oder übers kleine deutsche Eck - ist ein Grenzübertritt. Daher ist auch dafür ein Reisepass oder Personalausweis nötig. "Ein Grenzübertritt ohne passendes Dokument ist eine Verwaltungsübertretung und damit strafbar", warnt die ÖAMTC-Expertin.

"Darf ein Kinderreisepass abgelaufen sein?"
Nein, auf keinen Fall. Ein Kinderreisepass muss immer gültig sein. Grundsätzlich hat Österreich zwar mit 17 europäischen Ländern ein Abkommen, das es erlaubt, mit einem bis zu fünf Jahre alten Reisepass einzureisen - Kinderreisepässe sind davon jedoch ausgenommen. Achtung: Bei einem Personalausweis gibt es keine Ablauffrist, dieser muss immer gültig sein.

Abschließender Tipp: Ein gültiger Reisepass ist die beste Voraussetzung für eine problemlose Reise - nicht zuletzt wegen aktuell verstärkter Grenzkontrollen.