Rechts abbiegen(Bildquelle: Pixabay.com / kalhh)

Rechts abbiegen bei Rot wird getestet

Vor einem möglichen Regelbetrieb werden zuerst die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit untersucht.

Um Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot möglich zu machen, werden mit der 30. StVO-Novelle in der Straßenverkehrs-ordnung entsprechende Neuregelungen vorgenommen, die gestern mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS im Nationalrat beschlossen wurden. Zu diesem Zweck wird auch eine entsprechende Zusatztafel für den Straßenverkehr gesetzlich normiert. Ähnliche Regelungen des Rechtsabbiegens gibt es bereits in zahlreichen anderen Ländern und haben sich dort bewährt. Verkehrsminister Norbert Hofer betonte gestern, dass alle Vorsorgen getroffen werden, um Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern auszuschließen.

Im nächsten Schritt können nun Kreuzungen bestimmt werden, an denen das Pilotprojekt "Rechtsabbiegen bei Rot" getestet und damit die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss untersucht werden können. Erst, wenn garantiert ist, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird, soll über eine Ausweitung des Projekts bzw. einen Regelbetrieb entschieden werden. Etwas skeptisch zeigt sich der ARBÖ in einer Aussendung: "Auch wenn die Untersuchung zu einem positiven Abschluss kommt, sprechen wir uns dennoch gegen eine generelle Möglichkeit aus, an Kreuzungen das Rechtsabbiegen bei Rot zu genehmigen. Der Kriterienkatalog muss strikt eingehalten werden und muss künftig im Einzelfall an jeder Kreuzung geprüft werden", fordert ARBÖ-Generalsekretär KommR. Mag. Gerald Kumnig. Positiv bewertet der ARBÖ, dass durch diese Maßnahme der Verkehrsfluss mit dem Einsatz von relativ geringen finanziellen Mitteln erhöht werden kann.

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