Mit Jahresbeginn 2019 sowie im Laufe des Jahres gibt es für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen. Nachfolgend ein Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist:
Die "Automatisiertes Fahren-Verordnung" erlaubt automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändig fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot". Offen ist aber noch, wann die Verordnung in Kraft tritt.
Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet in Linz und Wels ein einjähriger Probebetrieb für "rechts abbiegen bei Rot". Weitere Orte sind möglich.
Ein Jahr nach dem Start des 140 km/h-Testbetriebs auf der Autobahn könnte es zur Freigabe weiterer Strecken kommen.
Das Befahren der Rettungsgasse wird zum neuen Vormerkdelikt.
Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.
Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April 2019 am Computer zu absolvieren. Ein Schummeln bei der Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun Monaten.
Nach einer Verwaltungsstrafgesetz-Novelle ist seit 1. Jänner 2019 das Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur bei Einsprüchen der Höhe nach möglich. Außerdem wurde die Möglichkeit einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen, diese dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.
Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen Vertriebstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.
Die Preise für die Autobahnvignette wurden wie jedes Jahr gemäß den gesetzlichen Vorgaben angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent erhöht. Somit kostet die neue Pkw-Jahresvignette 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.
Ab diesem Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind die NEFZ-Werte heranzuziehen.
Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ-Wert in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen. Die österreichischen Autoimporteure haben jedoch angekündigt, dass ab Anfang 2019 die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis auf www.autoverbrauch.at zu sehen sein werden. Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch aktiv nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen.
Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.
Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte Elektro-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.
Im Jahr 2019 werden etliche neue Elektroautos mit Reichweiten zwischen 300 bis 600 Kilometer auf den Markt kommen, z. B.
- Rivian, ein E-Pickup Truck mit 644 km Reichweite
- VW Neo, das erste reine Elektroauto von Volkswagen mit 400 km Reichweite
- BMW Mini Electric 2019 mit 300 km Reichweite
- Audi e-tron mit 400 km Reichweite
- KIA Niro EV mit 485 km Reichweite
- Nissan Leaf E-Plus
außerdem der chinesische BYD, der Honda Urban EV und der Citroen DS3 Crossback. TESLA bringt sein Model 3 nach Österreich. Und das Elektro Startup Future Mobility (FMC) hat sein erstes Serien-Elektroauto unter der Marke BYTON präsentiert. Prototypen in Europa soll es 2019 / 2020 geben.
Quelle: ÖAMTC
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