Ob für eine erholsame Urlaubsreise oder beruflich bedingt: Autofahrten durch Deutschland könnten teuer werden, denn das Überschreiten des Tempolimits wird bestraft: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist auch bei Tempoüberschreitungen ausschlaggebende Rechtsgrundlage. § 3 StVO regelt die Vorschriften zur Geschwindigkeit. Gültig sind diese Vorschriften sowohl für Einheimische als auch Ausländer. Somit müssen auch Österreicher bei Verstößen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Welche Bußgelder zu erwarten sind, hängt davon ab, ob sie in Deutschland innerorts oder außerorts zu schnell gefahren sind.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in § 3 StVO formuliert. Zusammengefasst, gilt folgendes:
- Tempolimit innerorts: 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge
- Tempolimit außerorts: 100 km/h für Personenkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t
- Tempolimit außerorts: 80 km/h für Kfz mit zGM 3,5 t – 7,5 t, Personenkraftwagen mit Anhänger, Lkw/Wohnmobile (zGM 3,5 t mit Anhänger)
- Tempolimit außerorts: 60 km/h für Kraftfahrzeuge zGM über 7,5 t, Kraftfahrzeuge mit Anhänger/Lkw/Wohnmobile bis zGM 3,5 t
Gut zu wissen: Während auf Österreichs Autobahnen ein Tempolimit von 130 km/h gilt, verzichten die Deutschen nach wie vor auf eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Diskussion über Höhe der Bußgelder
Obwohl mit einer StVO-Novelle bereits im April 2020 ein neuer Bußgeldkatalog (BKatV) für Deutschlands Straßen in Kraft getreten ist, sorgte ein juristischer Formfehler für Unwirksamkeit. Der neue Bußgeldkatalog sah unter anderem höhere Strafen für Temposünder vor. Nach dem der Formfehler bekannt wurde, kamen die alten Strafen zur Anwendung.
Wie hoch die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland letztlich ausfallen, hängt davon ab, ob eine politische Einigung erzielt werden kann. Im Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung auf bussgeldkatalog.net lassen sich die potenziellen Veränderungen der Strafen für zu schnelles Fahren nachvollziehen. Das Informationsportal zum deutschen Bußgeldkatalog hat die alten und neuen Strafen übersichtlich gegenübergestellt. Zur Veranschaulichung vier beispielhafte Strafen für Tempoüberschreitungen in Deutschland:
Tempoüberschreibung | Bußgeld gemäß neuem BKatV | Bußgeld gemäß altem BKatV |
---|---|---|
Innerorts 11-15 km/h: | 50 € | 25 € |
Innerorts 16-20 km/h: | 70 € | 35 € |
Außerorts 11-15 km/h: | 40 € | 20 € |
Außerorts 16-20 km/h: | 60 € | 30 € |
Noch höhere Strafen denkbar
Inzwischen haben SPD und Grünen einen Kompromiss-Vorschlag vorgelegt, um das Chaos um den Bußgeldkatalog zu beenden. Hat der Vorschlag der Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz Anke Rehlinger (SPD) Erfolg, könnten in Zukunft deutlich höhere Strafen für Temposünder in Deutschland greifen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen – viele Strafen könnten sich in etwa verdoppeln. Zum Vergleich: Wer innerorts mit 21 km/h über dem Tempolimit erwischt wird, muss derzeit 80 Euro Strafe zahlen – künftig könnten Raser mit etwa 160 Euro zur Kasse gebeten werden. Mit den geplanten Änderungen würden sich die Geldbußen Deutschlands dem Niveau vieler Nachbarländer annähern.
Eintragungen in das Fahreignungsregister entfallen
Begehen Deutsche innerhalb ihrer Landesgrenzen eine Ordnungswidrigkeit, kann damit neben einem Bußgeld eine Eintragung in das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) einhergehen. Dieses Register wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Dabei greift ein Punktesystem: Fährt ein Deutscher beispielsweise außerorts 45 km/h zu schnell, bekommt er zwei Punkte, die im FAER eingetragen werden.
Auf das Punktesystem geht die umfangssprachliche Bezeichnung der Deutschen „Punkte in Flensburg“ zurück. Ab acht Punkten wird Österreichs Nachbarn die Fahrerlaubnis entzogen. Diese Strafe trifft Österreicher, die in Deutschland zu schnell fahren, nicht. Hier beschränkt sich die Strafe auf eine Geldbuße – wobei auch ein Fahrverbot denkbar ist. Unter anderem droht ein Fahrverbot von einem Monat, wenn ein Fahrer außerorts zwischen 41 und 50 km/h zu schnell unterwegs war.
Fahrverbote für Österreicher
Österreicher mit Wohnsitz in Deutschland, müssen ein Fahrverbot antreten und ihren Führerschein abgeben. Bei Österreichern ohne Wohnsitz in Deutschland wird bei einem Fahrverbot § 25 Abs. 3 S. 1 StVG angewandt. Das bedeutet für Österreicher: Das in Deutschland verhängte Fahrverbot wird mit einem Aufkleber in ihrem Führerschein vermerkt. Verbindlich ist das eingetragene Fahrverbot in der vermerkten Zeitspanne ebenso.
Wer sich nicht daran hält, begeht nach der Geschwindigkeitsüberschreitung direkt die nächste Ordnungswidrigkeit: Fahren ohne Fahrerlaubnis! Hinzu kommt, dass gemäß des Wiener Übereinkommens (Artikel 42) ein Fahrverbot aus dem Ausland auf die Heimat übertragen werden kann. Details zum Wiener Übereinkommen unter ris.bka.gv.at – der Internetseite des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Schneekettenpflicht mit Tempo-Begrenzung
Schneeketten können auf bestimmten Straßen in Deutschland Pflicht sein. Dann gilt ein gesondertes Tempolimit von 50 km/h für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge. Welches Schild auf die Schneekettenpflicht verweist und was bei der Verwendung des Winterzubehörs zu beachten ist, verrät das Video: