Die fünf gängigsten Fehler beim SMS Handy-Parken

SMS nur wegschicken reicht nicht - Antwort-SMS muss abgewartet werden

" Handy Parken " ist in acht Städten Österreichs möglich und stellt eine attraktive Alternative zur "Zettelwirtschaft" dar. Doch gerade in der Weihnachtshektik ist eine sorgfältige Vorgangsweise wichtig, mahnt der ARBÖ, sonst kann das "Handy Parken" schnell zu einer teuren Falle werden.

Die fünf gängigsten Fallen

Falle 1: SMS-Antwort nicht abwarten . "Eine SMS abzuschicken allein reicht nicht", so Dir. Herbert Hübner, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Wien. "Solange die SMS-Antwort nicht zurückkommt, parkt man illegal". Erst wenn die SMS eingetroffen ist, läuft die Parkuhr. Pech hatte ein ARBÖ-Mitglied, das sofort nach Abschicken der SMS sein Auto verließ. Die Antwort traf erst zehn Minuten danach ein - ausgerechnet während dieser zehn Minuten wurde das abgestellte Fahrzeug kontrolliert. Der Autofahrer musste 21 Euro Strafe zahlen. "Dagegen ist kein rechtliches Kraut gewachsen ", stellt Dir. Hübner klar. Da aus technischen Gründen SMS immer wieder verzögern können, bleibt man am besten beim Auto und wartet die SMS-Antwort ab. Der ARBÖ empfiehlt aus rechtlichen Gründen die Antwort-SMS bis zu einem Jahr gespeichert zu lassen. Sollte das nicht möglich sein kann beim Handy-Betreiber ein Gesprächsprotokoll angefordert werden. Allerdings ist letzteres mit Kosten verbunden.

Falle 2: Die SMS fehlerhaft abschicken . Wer in der Hektik seine SMS fehlerhaft abschickt, in Wien beispielsweise versehentlich eine "3" anstatt einer "30" für die Minutenanzahl eingibt und losschickt riskiert ebenfalls eine Fehlbuchung und damit eine Geldstrafe . Denn das System geht in diesem Fall nicht von drei Minuten, sondern von drei Stunden aus, die in Wien gar nicht erlaubt sind. "Die maximale Parkdauer in Wien beträgt bekanntlich zwei Stunden", warnt Hübner weiters.

Falle 3: Bei Stadtwechsel den Stadtnamen vergessen. Hat man sich unter www.handyparken.at registriert und eine bevorzugte Stadt ausgewählt kann man trotzdem auch in einer anderen Stadt mit dem Handy bezahlen. Wohnt man beispielsweise in St. Pölten und fährt zum Weihnachtseinkauf nach Wien muss man zusätzlich zur Minutenanzahl auch noch "Wien" der SMS anfügen (" 30 Wien ") - wehe man vergisst auf diesen wichtigen Zusatz, denn dann wird die Parkzeit in St. Pölten abgezogen und in Wien muss man Strafe zahlen.

Falle 4: Zur falschen Uhrzeit gebucht . Pech hat wer irrtümlich zu einer Uhrzeit bucht, in der eigentlich keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Zum Beispiel in der Nacht, zwischen 1 und 3 Uhr, wo überall freies Parken erlaubt ist. Das System erkennt nicht, zu welcher Uhrzeit das Parken kostenpflichtig ist - Fazit: Das Geld ist weg . Man kann in diesem Fall mit keinerlei Kulanz rechnen.

Falle 5: Parkzeit illegal verlängern . Technisch wäre es zwar möglich, nach Ablauf der maximalen Parkzeit den elektronischen Parkschein einfach zu verlängern. Rechtlich ist es verboten warnt der ARBÖ. Denn das Fahrzeug muss zwischen den maximalen Parkzeiten um eine Fahrzeuglänge bewegt werden . Das heißt: Der Parkplatz muss gewechselt werden!

Das "Handy Parken" per SMS ist in Wien, Bregenz, Gleisdorf, Gmunden, Mödling, Stockerau, St. Pölten und in Wels möglich. Wer es nutzen möchte muss sich davor auf www.handyparken.at registrieren. Auf dieser Seite kann man sich auch gleich Guthaben aufladen.

Quelle: ARBÖ

Kommentare